1. Schwarzbesatz: Fremdkörner : max. 2,0 %
Verdorbene Körner : max. 0,0 %
Verunreinigungen : max. 1,0 %
Spelzen (ohne Kern) : max. 1,0 %
Mutterkorn : max. 0,05 %
Brandbutten : max. 0,1 %
2. Kornbesatz: Schmachtkorn : max. 1,0 %
Schädlingsfrass : max. 0,0 %
Keimverfärbung : max. 2,0 %
Hitzegeschädigte : max. 2,0 %
3. Bruchkorn : max. 1,0 %
Gesamtbesatz = 1 + 2 + 3
Bei über- bzw. unterschreiten eines dieser Werte hat die Mühle das Recht die Annahme zu verweigern!
Fusarium Toxine DON : max. 750 µg/kg
(alle o.g. Getreidearten) ZEA : max. 50 µg/kg
Fusarien geschädigte Körner : max. 1,0 %
Sorten
- Sind zwischen Käufer und Lieferant A- bzw. E-Sorten gehandelt, so müssen die ermittelten Sorten zu mindestens 80 % der in der beschriebenen Sortenliste aufgeführten Sortengruppe entsprechen.
Schadensersatzansprüche
- Werden wir wegen eines Fehlers der vom Lieferanten gelieferten Sache aus Produzentenhaftung bzw. Produkthaftung in Anspruch genommen, so hat der Lieferant uns von der aus dem Fehler resultierenden Produzentenhaftung bzw. Produkthaftung freizustellen, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs weder vorhanden noch angelegt war. Der Lieferant stellt die Flechtorfer Mühle Walter Thönebe GmbH, die Avena Cerealien GmbH und die Elbland Bio-Mühle GmbH darüber hinaus von sämtlichen Sachmängel-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche Dritter frei, soweit diese im ursächlichen Zusammenhang mit den vom Lieferanten gelieferten fehlerhaften Produkt stehen.
- Der Lieferant ist verpflichtet, auf unser Verlangen den Nachweis einer von ihn abgeschlossenen Produkthaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme für Personen- und Sachschäden zu erbringen. Die gültige Police ist bei Erstanlieferung oder einmal jährlich unaufgefordert an den Käufer zu überbringen.
- Der Lieferant garantiert, dass er über ein funktionierendes Krisenmanagement verfügt und wo Erreichbarkeiten außerhalb der Bürozeiten klar geregelt sind.
- Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten eine Mängelbeseitigung mit fehlerhaften Produkten selber vorzunehmen, auch wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht.
Transportfahrzeuge
- Eine Anlieferung mit Walking Floor (Schubboden) und Silofahrzeuge ist nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Disponenten erlaubt.
- Transportfahrzeuge deren Entladevorgang länger als 20 min dauert sind von der Annahme ausgeschlossen.
- Fahrzeuge mit Auflieger als Bandwagen sind von der Annahme ausgeschlossen.
Annahmezeit
- Die Annahmezeiten werden in gegenseitiger Abstimmung zwischen Käufer und Lieferant abgestimmt …… Regelzeit (06:00 Uhr bis 13:00 Uhr eintreffend)
Die Abstimmung erfolgt mit den einzelnen Standorten:
- Flechtorfer Mühle : +49 5308 93 00 141
- Avena Cerealien : +49 3879 90 40 23
- Bio-Mühle Elbland : +49 58209 707 811
Wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zur Annahmebedingung an
Flechtorfer Mühle
z.H. Herrn Thomas Kokerment
Alte Braunschweiger Str. 31
38165 Lehre
Annahmebedingungen | Verhaltensgrundsätze | Datenschutz | Impressum | AGB
Flechtorfer Mühle Walter Thönebe GmbH
Tel: +49 (0)5308 9300 0
Fax: +49 (0)5308 9300 10
Email: info@flemu.de